Praxiskonzept
meine beste Medizin für alle Gesundheitsbewussten – unabhängig von der Versicherung
Anspruch:
Ich brenne dafür, meine Patienten mit meiner besten Medizin umfassend und ganzheitlich zu versorgen. Das Wunderwerk des menschlichen Bewegungsapparates erleidet bei lange bestehenden Funktionsschwächen auf Dauer strukturelle Schäden. Und unser Anspruch ist es, den Bewegungsapparat von seinen Funktionsschwächen bestmöglich zu befreien, um meist unnötige Beschwerden wie Meniskusschäden, schwere Gelenkverschleiße und Leistungsminderungen erfolgreich zu verhindern.
Beispiel Knieschmerz:
Sie kennen es vielleicht, dass ein Schmerz, z.B. am Knie, dann auch nur dort behandelt wird, sei es durch Tabletten, Salben oder Physiorezepte. Wenn kein akuter Unfall vorliegt, greift dieses rein symptomatische Vorgehen meiner Meinung nach viel zu kurz. Ich prüfe bei dem Beispiel mindestens die Positionierung und die dynamischen Fähigkeiten des Fußes, die Stellung der Beinachse, die Positionierung des Hüftgelenks, die Spannung der Gelenkkapseln, muskuläre und fasziale Fehlspannungen und die Stabilität der Gelenke. Denn ich möchte nicht nur das Symptom behandeln, sondern die Ursachen. Und dann erarbeite ich mit dem Patienten auf Augenhöhe zielgerichtete, umfassend und ursächliche Therapiekonzepte, um langfristig das beste Ergebnis in Sachen Bewegung und Lebensfreude für den Patienten/die Patientin zu erreichen.
Konsequenz:
Dieses ganzheitliche, ursachenspezifische Diagnostik- und Therapiekonzept – meine beste Medizin – ist nicht in der klassischen Kassenmedizin abzubilden, die „nur“ den Anspruch einer ausreichenden medizinischen Versorgung gemäß Sozialgesetzbuch erfüllen soll.
Und genau dieser Unterschied ist der Grund, weshalb ich mich für die Gründung einer reinen Privatpraxis für Privatversicherte und gesetzliche Versicherte Selbstzahler entschieden habe.
Gut zu wissen:
1. In den letzten 6 Jahren meiner privatärztlichen Tätigkeit in Anstellung waren etwa 45% der Patienten gesetzlich versicherte Selbstzahler.
2. Um Kassenpatienten auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) behandeln zu können, muss ein Arzt einen Kassensitz kaufen. Dies gelingt in unserem Großraum nur, wenn ein Sitz von einem anderen Kollegen verkauft wird.
3. Einige gesetzliche Krankenversicherungen (zuletzt z.B. die TK und die SBK) erstatten bei unseren Rechnungen den Anteil, der dem Versicherer für osteopathische Leistungen pro Quartal/Jahr zugestanden wird. Dies liegt an meinen europäischen Osteopathiediplom (EROP), das allgemein anerkannt ist. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung. Eine grundsätzliche Behandlung auf Kosten der GKV darüber hinaus ist bei uns nicht möglich.
4. Ich kann Patienten nicht aufgrund des Versicherungsstatus die medizinische Versorgung vorenthalten, für die ich von ganzem Herzen brenne – meine beste Medizin und mein G.O.L.D.-Konzept.
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Behandlungskosten in der Regel nicht, da wir nicht über eine Kassenzulassung verfügen.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Dr. med. Malte Killisch und
das Team der orthopädischen Privatpraxis für Bewegung und Lebensfreude in Erlangen